Kennzeichnungspflicht von Flugmodellen ab 250g Gewicht

Laut der neuen Luftfahrtverordnung müssen Flugmodelle ab 250g Abfluggewicht ab dem 1. Oktober 2017 mit einem Schild, welches Namen und Anschrift des Besitzers beinhaltet, gekennzeichnet werden.

Auch Mitglieder der FMBG müssen entsprechende Schilder an ihren Modellen anbringen. Bitte bereitet euch entsprechend vor, damit diese Verordnung bei uns auf dem Platz fristgerecht umgesetzt ist.

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